agb – WIESO.digital
§ 1 – anbieter / geltungsbereich
anbieter dieser leistungen ist die bhc gmbh, schulstraße 18, 98660 themar, eingetragen beim amtsgericht jena unter hrb 509349.
WIESO.digital ist eine marke der bhc gmbh. diese allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für alle beratungs- und digitalisierungsleistungen, die unter dieser marke erbracht werden.
§ 2 – leistungen
WIESO.digital bietet:
- struktur- und prozessberatung
- digitalisierung & systematisierung
- integration von künstlicher intelligenz
- moderation, workshops und sparring
alle leistungen orientieren sich am jeweils vereinbarten projektziel. ein rechtsanspruch auf bestimmte methoden oder tools besteht nicht.
§ 3 – vertragsschluss
ein vertrag kommt zustande, sobald WIESO.digital auf anfrage hin tätig wird – schriftlich oder faktisch. eine gesonderte auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.
§ 4 – vergütung / abrechnung
kommunizierte preise dienen der orientierung und werden vor projektstart gemeinsam festgelegt. es gilt der preisstand zum zeitpunkt der beauftragung.
die vergütung besteht aus tagessätzen sowie – bei messbarer einsparung – einem erfolgsabhängigen flexanteil nach § 5.
abrechnung erfolgt wöchentlich. alle beträge sind sofort nach rechnungstellung fällig.
§ 5 – flexanteil (erfolgsprämie)
(1) zusätzlich zur vergütung nach § 4 erhält WIESO.digital eine einmalige erfolgsprämie („flexanteil") in höhe von zehn prozent der jährlichen einsparung, die durch die projektarbeit nachweisbar entsteht. entsteht keine messbare einsparung, entfällt der flexanteil.
(2) grundlage ist ein gemeinsam geführtes wirkungsregister. vor projektstart wird der ist-zustand der unmittelbar betroffenen prozesse dokumentiert (nullmessung). wird im projektverlauf erkennbar, dass weitere prozesse, bereiche oder personen von einer maßnahme betroffen sind, wird deren ist-zustand ergänzend dokumentiert – jeweils bevor die maßnahme dort wirksam wird. berücksichtigt werden ausschließlich wirkungen, deren ausgangszustand vor wirkungseintritt im register festgehalten wurde.
(3) das wirkungsregister wird über die von WIESO.digital bereitgestellte digitale kooperationsplattform geführt. einträge gelten als bestätigt, wenn beide seiten sie dort freigegeben haben; jede freigabe wird mit nutzer und zeitstempel dokumentiert, bestätigte einträge sind unveränderlich. steht die plattform im einzelfall nicht zur verfügung, genügt bestätigung in textform. widerspricht der auftraggeber einem eintrag bei aufnahme, bleibt dieser bei der bemessung des flexanteils unberücksichtigt.
(4) die messung erfolgt bei produktivsetzung der jeweiligen maßnahme, nach einer einschwungzeit von vier wochen (eine abweichende einschwungzeit legen die parteien einvernehmlich vor produktivsetzung fest), durch vergleich mit dem dokumentierten ausgangszustand. maßgeblich ist der jahreswert der einsparung: gemessene ersparnis je vorgang, multipliziert mit der in der nullmessung dokumentierten jährlichen häufigkeit, zuzüglich weggefallener tool-, lizenz- und fremdkosten. gerechnet wird konservativ: berücksichtigt werden nur direkt messbare zeiten und kosten; mittelbare effekte (z. b. umsatzsteigerung, qualitäts- oder zufriedenheitsgewinne) bleiben außer ansatz. lässt sich ein vorgang bei produktivsetzung nicht real beobachten, wird der nachher-wert aus gemeinsamen testläufen ermittelt.
(5) spätere entwicklungen der tatsächlichen nutzung – mehr oder weniger – bleiben unberücksichtigt; chancen und risiken daraus liegen beim auftraggeber. bis zur produktivsetzung trägt WIESO.digital das wirkungsrisiko: entsteht kein messbares delta, entfällt der flexanteil.
(6) der auftraggeber stellt die für nullmessung, wirkungsregister und messung erforderlichen daten bereit; § 6 gilt entsprechend.
(7) der flexanteil wird je maßnahme mit deren produktivsetzung in rechnung gestellt und ist je maßnahme einmalig geschuldet.
§ 6 – mitwirkungspflichten
der auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen informationen, zugänge und rückmeldungen rechtzeitig bereitzustellen. verzögerungen, die durch ausbleibende mitwirkung entstehen, können kostenpflichtig nachberechnet werden.
§ 7 – vertraulichkeit
alle informationen und daten, die im rahmen des auftrags offengelegt werden, werden vertraulich behandelt. dies gilt auch über die laufzeit des projekts hinaus.
§ 8 – datenschutz
WIESO.digital arbeitet datenschutzkonform gemäß dsgvo. alle daten werden ausschließlich zur vertragserfüllung verarbeitet. ein avv (auftragsverarbeitungsvertrag) wird bei bedarf zur verfügung gestellt.
die vollständige datenschutzerklärung ist abrufbar unter: wieso.digital/datenschutz
§ 9 – haftung
WIESO.digital haftet für vorsatz und grobe fahrlässigkeit. bei einfacher fahrlässigkeit nur bei verletzung wesentlicher vertragspflichten (kardinalpflichten).
eine haftung für mittelbare schäden, insbesondere entgangenen gewinn oder ausgebliebene einsparungen, ist ausgeschlossen – es sei denn, sie beruhen auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit.
§ 10 – gerichtsstand / schluss
es gilt deutsches recht. gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der sitz der bhc gmbh.
sollten einzelne regelungen dieser agb unwirksam sein, bleibt die wirksamkeit der übrigen bestimmungen unberührt.
stand: august 2026